Neue Leitlinien: Kein Mindestzuckergehalt mehr in Limonaden
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Neue Leitlinien: Kein Mindestzuckergehalt mehr in Limonaden

Maike Jensen
7.6.2024

Bestraft werden, weil das Produkt nicht ungesund genug ist: So könnte man den Fall um das Getränkeunternehmen Lemonaid zusammenfassen. Was es mit dem Mindestzuckergehalt in Limonaden auf sich hat und wie die Lage in der Schweiz ist.

Ein Gramm zu wenig: Das wäre dem Hamburger Limonadenhersteller Lemonaid fast zum Verhängnis geworden. Anstatt der vorgeschriebenen sieben Gramm pro 100 Milliliter enthalten seine Getränke nämlich nur sechs Gramm Zucker – und dürfen sich bisher nach der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) nicht Limonade schimpfen. Da das Unternehmen weder die Bezeichnung noch den Zuckergehalt seiner Getränke änderte, kam es zu einem Kleinkrieg zwischen Behörden und der Brand.

Das Ergebnis nach fünf Jahren: Lemonaid darf sich weiterhin als Limonade verkaufen. Denn das DLMBK hat nun beschlossen, die Zuckervorgabe zu kippen. Laut der neuen Leitsätze müssen Limonaden nur noch «Zutaten zur Erzielung eines süßen Geschmacks (z. B. Zuckerarten, Süßungsmittel)» enthalten. Die Menge und die Art dieser Zutaten wird nicht weiter reglementiert.

Zucker als Krankheitsbooster

Nicht nur für Lemonaid, sondern für alle Limonaden gilt also: kein Mindestzuckergehalt mehr. Und somit keine mindestens sieben Prozent potenziell süchtig machende Substanz mehr in meinem Getränk. Ja, kann man denn das noch Limonade nennen? Ich finde schon. Denn die ungesüßte Wahrheit ist, dass Zucker ziemlich viel Schaden anrichten kann. Mittlerweile ist längst bekannt, dass ein dauerhaft hoher Konsum in Verbindung mit vielen schwerwiegenden Krankheiten steht: etwa Schlaganfällen, Herzinfarkten, Krebs, Gicht oder Depressionen, um nur einige zu nennen. Das belegen zahlreiche Studien.

Einen guten Überblick über das Ausmaß gibt eine chinesische Forschungsarbeit aus dem letzten Jahr, bei der die mitwirkenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 8601 medizinische Untersuchungen, Meta-Analysen und Beobachtungsstudien sortiert und ausgewertet haben. Dabei sind laut des Forschungsteams «signifikante schädliche Zusammenhänge zwischen dem Zuckerkonsum in der Nahrung» und diversen Diagnosen festgestellt worden. Um gesundheitliche Folgen vorzubeugen, empfehlen die beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, den Zuckerkonsum von 25 Gramm pro Tag (etwa 100 Gramm Schokolade) nicht zu übersteigen und den Verzehr von zuckergesüßten Getränken wie Eistee und Säfte auf als 200 bis 350 Milliliter in der Woche zu beschränken.

Achtung: Weniger ungesund!

Kein Wunder, dass die Lebensmittel-Kommission nun endlich nachgegeben hat. Eine Abschaffung des Mindestzuckergehalts ist längst überfällig. Bevor es zur Überarbeitung der alten Leitsätze kam, wurde Lemonaid von DLMBK angehalten, seine Abweichung von der (Limo-)Norm auf den Getränken zu kennzeichnen. Vorschläge waren etwa «Limonade mit 5,7 % Zucker, mit Zitronen-Himbeer-Geschmack» oder «Limonade, weniger süß». Zwar geht es bei den Lebensmittelrichtlinien darum, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung zu schützen. Im Sinne der Gesundheit war der festgelegte Mindestzuckergehalt aber nicht. Und ein Warnhinweis vor zu wenig Zucker scheint paradox.

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Langer Weg zur Neufassung

Warum es für die Überarbeitung fünf Jahre gebraucht hat? Das war auch meine Frage an die Pressestelle. Ein Sprecher der Kommission antwortete mir, dass «bereits in der vergangenen Berufungsperiode der Kommission (2016 bis 2022) aufgrund von vorliegenden Änderungsanträgen ein angepasster Leitsatzentwurf durch den zuständigen Fachausschuss sechs Getränke ausgearbeitet wurde.» Dieser Entwurf erhielt allerdings keine ausreichende Mehrheit bei der Plenum-Abstimmung und konnte sich somit nicht durchsetzen. Es blieb somit bei der ursprünglichen Fassung.

Die Anträge zur aktuellen Leitsatzänderung wurden bereits im Frühjahr 2023 angereicht, die Überarbeitung bis hin zur veröffentlichten Neufassung dauerte bis Mai 2024: «Bei solchen Überarbeitungen ist die DLMBK an die Verfahrensvorgaben der Geschäftsordnung gebunden. Entsprechend der Geschäftsordnung ist eine Mehrheit von mehr als drei Viertel der Stimmen aller DLMBK-Mitglieder für die Annahme einer Leitsatzänderung nötig.» Schnelligkeit ist also nicht ihre Stärke wie bei den meisten Deutschen Behörden.

Starke Zuckerlobby in der Schweiz

Nicht nur in Deutschland ist Zucker ein Thema. Auch die Schweiz befasst sich damit. Zwar gibt es keinen Mindestzuckergehalt. Aber auch hier findet sich viel Zucker im Essen: 80 Prozent der verarbeiteten Lebensmittel beinhalten zugesetzten Zucker. Die Zahl an Kindern, die an Fettleibigkeit und Typ-2-Diabetes erkranken, nehme demnach zu. Mit konkreten Maßnahmen wie etwa stärkeren Reglementierungen oder gar klareren Kennzeichnungen gegen solche Entwicklungen anzugehen, gestaltet sich jedoch als schwierig. Die Zuckerlobby in der Schweiz ist stark: Erst letztes Jahr wurden zwei Volksinitiativen abgelehnt, welche im Sinne der öffentlichen Gesundheit Veränderungen in Bezug auf Zucker gefordert hatten. Eine Zuckersteuer wird immer wieder diskutiert, konnte aber bisher nicht durchgesetzt werden.

Titelbild: Berilova Irida/Shutterstock

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Katzenlady und Kaffeeliebhaberin aus Kiel, die das Hamburger Redaktionsteam unterstützt. Immer auf der Suche nach «News und Trends» in den Bereichen Sport und Health Care, DIY & Basteln, Interior, Deko, Geschirr, Sex & Erotik.


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