
Intex Excursion 5 Set
366 cm, 5 Pers.
Intex Excursion 5 Set
366 cm, 5 Pers.
Braucht man nun eine Zulassung / Kennzeichen oder nicht? Laut der Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) Art. 16 Kennzeichnung 1 Schiffe, die auf oder über einer Wasserfläche stationiert oder auf einem öffentlichen Gewässer eingesetzt werden, sind mit den von der zuständigen Behörde zugeteilten Kennzeichen nach Anhang 1 zu versehen. 2 Davon ausgenommen sind: a. Schiffe eidgenössisch konzessionierter Schifffahrtsunternehmen; b. Schiffe, die kürzer sind als 2,50 m; c. Strandboote und dergleichen; d. Paddelboote, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter. 3 Schiffe nach Absatz 2 Buchstabe a tragen einen Schiffsnamen, der aus Buchstaben und Zahlen bestehen kann. Schiffe nach Absatz 2 Buchstaben b–d tragen gut sichtbar Namen und Adresse des Eigentümers oder Halters. Hier wird allerdings von 4 m geschrieben, was stimmt denn nun?
Ich sehe es auch nicht so eng. Das Produkt ist wohl ein Paddelboot also 2d). Also ist es mal egal wie lang es ist, denn nur bei Schiffen spielt die Länge wohl eine Rolle, finde ich. Es muss also sichtbar den Namen und Adresse des Eigentümers oder Halters haben. Dazu einen wasserfesten Filzstift nehmen und ab die Post.
Wobei mir noch nie aufgefallen ist, dass ein Paddelboot einen Namen mit Adresse aufgewiesen hat. Ich spare mir die Mühe.
Einfach kaufen und spass haben...ist ein tolles Ding das Wir uns vom Gesetz nicht vorschrieben lassen wie Wir paddeln müssen und wohin💪👍