News & Trends

Digital Markets Act: EU macht Internet-Konzernen strengere Vorgaben

Jan Johannsen
25.3.2022

Die EU hat sich auf einen Digital Markets Act geeinigt. Das Gesetz soll es kleinen Firmen einfacher machen, in Konkurrenz zu den großen Internet-Konzernen zu treten und könnte bestehende Geschäftsmodelle stark verändern.

Die EU hat sich auf einen Digital Markets Act geeinigt. Das Gesetz soll es kleinen Firmen einfacher machen, in Konkurrenz zu den großen Internet-Konzernen zu treten und könnte bestehende Geschäftsmodelle stark verändern.

Nach 16-monatigen Verhandlungen haben sich die EU-Kommission, das EU-Parlament und der Rat der EU-Staaten auf die Inhalte des Digital Markets Act geeinigt.

Was sieht der Digital Markets Act vor?

Der DMA sieht unter anderem vor, dass große Konzerne ihre Produkte und Angebote nicht gegenüber der Konkurrenz bevorzugen dürfen. Da geht es zum Beispiel um den Chrome-Browser auf Android-Geräten oder Safari unter iOS. Die Regelung betrifft aber auch Suchergebnisse, bei denen Google sich nicht bevorzugen darf oder um die Bezahlmethoden etwa in App Stores. Hier hat zum Beispiel Apple unter iOS noch ein Monopol und kassiert jeweils 30 Prozent mit. Dem DMA zufolge muss Apple auch andere Bezahlmethoden zulassen. In diesem Zuge sollen vorinstallierte Apps löschbar sein und sich Standardeinstellungen einfacher ändern lassen.

Zudem sollen Unternehmen Daten aus verschiedenen Quellen in Zukunft nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung der einzelnen Personen zusammenführen dürfen. Du erinnerst dich an Facebook und WhatsApp?

  • Hintergrund

    WhatsApp ist tot: Wenn deine liebste App zur Datenkrake wird und die Alternativen

    von Dominik Bärlocher

Kleine Unternehmen sollen Zugriff auf Daten erhalten, die sie für größere Plattformen generieren. Ein Shop mit Marktplatz-Funktion müsste dann zum Beispiel den Händlern mehr Einsicht in Verkaufsdaten geben als bisher.

Für Werbetreibende sieht der DMA mehr Transparenz vor. Wer zum Beispiel bei Facebook Anzeigen kauft, soll Werkzeuge erhalten, mit denen sich die Reichweite unabhängig überprüfen lässt.

Und dann sind da noch die Messenger. Die sollen sich für die Kommunikation mit kleineren Diensten öffnen. Das ist aber kein Selbstläufer. Die kleinen Messenger müssen dies aktiv einfordern. Du wirst also nicht automatisch von Signal oder Threema Bilder und Nachrichten zu deinen WhatsApp-Kontakten schicken können. Diese Vorgabe gilt zudem für Gruppenchats erst mit einer Verzögerung von vier Jahren. Die Zeit wird der EU zufolge benötigt, um Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

Nicht in den DMA geschafft hat es die Forderung, auch soziale Netzwerke zur Kooperation zu verpflichten. Ebenfalls kein Thema sind das Verbot oder Einschränkungen von personalisierter Werbung. Hier verweist der Digital Markets Act auf den Digital Services Act (DSA), den die EU noch berät und in dem personalisierte Werbung behandelt wird.

Für wen gilt der DMA?

Der Digital Markets Act gilt für jene Unternehmen, die folgende drei Bedingungen erfüllen:

  • Jahresumsatz von 7,5 Milliarden Euro oder einen Börsenwert von 75 Milliarden Euro
  • über 45 Millionen monatliche User in der EU
  • Betrieb mindestens eines zentralen Plattformdienstes

Als Plattformdienste gelten unter anderem Suchmaschinen, Betriebssysteme, soziale Medien, Messenger, Video-Plattformen, Cloud- oder Vermittlungsdienste, Webbrowser oder Sprachassistenten. Die DMA-Regeln gelten für die Plattformdienste, nicht für das gesamte Unternehmen.

Diese Kriterien erfüllen Schätzungen zufolge derzeit 10 bis 15 Unternehmen. Wenig überraschend gehören Google, Apple, Meta oder Amazon dazu, aber auch Booking oder TikTok sind bereits groß genug und wenn das Wachstum ähnlich wie bisher weiter geht, fällt beispielsweise auch Zalando bald unter den DMA.

Welche Strafen drohen?

Hält sich ein Unternehmen nicht an die Regelungen des Digital Markets Act, kann die EU Geldstrafen verhängen. Das kann bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des betreffenden Konzerns sein – bei Wiederholung bis zu 20 Prozent.

So geht es weiter

Das EU-Parlament und der Rat der EU-Staaten müssen den Digital Markets Act noch bestätigen. Das gilt nach der Einigung als reine Formalie. Der DMA muss aber vorher noch juristisch ausformuliert und übersetzt werden. Deswegen wird die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt erst für Anfang 2023 erwartet. 20 Tage später würde der Digital Markets Act in Kraft treten.

Anschließend gilt eine Übergangsfrist, während der die EU-Kommission die Firmen benennt, die unter den Digital Markets Act fallen. Diese haben anschließend weitere sechs Monate Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Das heißt, ab 2024 wird die aktuelle Einigung spürbare Auswirkungen haben. Wie die verschiedenen Punkte genau umgesetzt werden, lässt sich momentan nur vermuten, aber sicher ist: Die Begeisterung bei den betroffenen Konzernen hält sich in Grenzen.

26 Personen gefällt dieser Artikel


User Avatar
User Avatar

Als Grundschüler saß ich noch mit vielen Mitschülern bei einem Freund im Wohnzimmer, um auf der Super NES zu spielen. Inzwischen bekomme ich die neueste Technik direkt in die Hände und teste sie für euch. In den letzten Jahren bei Curved, Computer Bild und Netzwelt, nun bei Galaxus.de. 

Kommentare

Avatar