Du hast einen E-Reader bei Weltbild gekauft? So rettest du jetzt deine E-Books
Die Zeit drängt! Durch die Insolvenz der Weltbild-Gruppe droht Kundinnen und Kunden der Verlust ihrer gekauften E-Books. Bis zum 30. September sollten Betroffene reagieren.
Bei Weltbild gehen die Lichter aus. Anfang August hatte das Mutterhaus in Augsburg Insolvenz angemeldet; ein paar Tage später war auch Weltbild in der Schweiz nicht mehr zu retten. Die Firma hat am 21. August die Insolvenz und die sofortige Schliessung aller Filialen mitgeteilt. Online ist Weltbild derzeit noch zu erreichen, allerdings funktioniert der Onlineshop nicht mehr, und auch der Kundendienst ist bereits nicht mehr verfügbar.
Weltbild informiert auf seiner Webseite darüber, dass Kundinnen und Kunden, die irgendwann einmal einen E-Reader von Tolino gekauft haben, aktiv werden müssen. Insbesondere dann, wenn sie für die Geräte mit einer Weltbild-Anmeldung digitale Werke gekauft haben, also E-Books oder Hörbücher heruntergeladen haben. Durch die Einstellung des Geschäftsbetriebs bei Weltbild steht nämlich der Login nicht mehr zur Verfügung. Nutzerinnen und Nutzer sollten deshalb ihre digitale Bibliothek zu einem anderen Anbieter umziehen. Wer in der Schweiz zum Beispiel zu Orell Füssli wechseln möchte, findet dort bereits eine entsprechende Anleitung zur Bibliotheksverknüpfung.
Inhalte auf eigenen Rechner downloaden
Wer sich noch nicht auf einen neuen Anbieter festlegen möchte, kann gekaufte Werke auf dem eigenen Computer herunterladen. Das funktioniert am schnellsten mit dem Webreader von Tolino. Folgende Schritte sind nötig:
- Webreader im Browser aufrufen.
- Entsprechendes Land auswählen.
- Aus der Liste der Tolino-Händler «Weltbild» auswählen und dort anmelden.
- Im Bereich «Meine Bücher» sowie «Meine Hörbücher» gibt es die Übersicht der gekauften Inhalte.
- Herunterladen über Klick auf die drei Punkte unterhalb des Covers; «Herunterladen» als Option wählen.
Die Bibliotheksverknüpfung beziehungsweise der Download können bis spätestens 30. September erledigt werden. Rein rechtlich haben Nutzerinnen und Nutzer auch nach dieser Frist das Recht, die gekauften Werke zu nutzen, wie das Verbrauchermagazin «Beobachter» schreibt. Wie das praktisch ablaufen würde, ist allerdings unklar, weil bei Weltbild niemand mehr arbeitet und das bewerkstelligen könnte. Wer in diesem Fall dann wenigstens das Geld für die verlorenen E-Books zurückhaben will, muss diesen Anspruch beim Konkursamt geltend machen – mit sehr geringen Chancen auf Erfolg.
Redaktioneller Hinweis: In einer ersten Version des Beitrags war als Frist der 31. August genannt. Weltbild hat diese Frist kurz nach Publikation des Beitrags per Information auf der Homepage weltbild.ch um einen Monat verlängert. Die entsprechenden Daten sind oben im Text angepasst. Danke für den Hinweis an User [Ynor9].
Journalist seit 1997. Stationen in Franken, am Bodensee, in Obwalden und Nidwalden sowie in Zürich. Familienvater seit 2014. Experte für redaktionelle Organisation und Motivation. Thematische Schwerpunkte bei Nachhaltigkeit, Werkzeugen fürs Homeoffice, schönen Sachen im Haushalt, kreativen Spielzeugen und Sportartikeln.