
Gericht bestätigt: Eventim beeinflusst Kundschaft beim Ticketverkauf
Der Ticketanbieter Eventim wendet beim Abschluss einer Ticketversicherung «Dark Patterns» an. Damit beeinflusst er die Kundschaft auf unzulässige Weise.
Eventim.de wendet unzulässige Taktiken an, um seine Kundinnen und Kunden zum Abschluss von Ticketversicherungen zu bewegen. Zu diesem Schluss kam das Oberlandesgericht im fränkischen Bamberg. Das Gericht hiess eine Klage der deutschen Verbraucherzentrale teilweise gut und taxierte die wiederholte, aufdringliche Bewerbung der Versicherung als unzulässige Beeinflussung.

Quelle: Verbraucherzentrale.de
Wenn du bei Eventim online Tickets für Veranstaltungen kaufen willst, wird dir im gleichen Atemzug eine Ticketversicherung angeboten – kostenpflichtig, versteht sich. Diese ist farblich hervorgehoben und so platziert, dass du sie zunächst als verpflichtend wahrnehmen könntest. Und wenn du auf den Abschluss der Ticketversicherung verzichtest, kannst du nicht einfach den Bezahlvorgang einleiten. Ein Pop-up-Fenster erscheint und drängt dich erneut, dich abzusichern. Erst wenn du auf den Button «Ich trage das volle Risiko» geklickt hast, kannst du mit dem Kauf fortfahren. Diese Vorgehensweise soll nun vorbei sein.
Das Gericht schreibt, dass diese Masche gezielt Unsicherheit schüre und Angst vor finanziellen Verlusten auslöse. Dies verstosse gegen den Europäischen Digital Service Act (DSA) und gegen deutsches Wettbewerbsrecht. Es beeinflusse Kundinnen und Kunden und treibe sie zu Kaufentscheiden, die sie sonst nicht getroffen hätten. Dies entspreche den verbotenen «Dark Patterns».
Eventim sieht dies anders: Eine Versicherung sei ein optionales, aber legitimes Angebot, das Pop-up lediglich eine Erinnerung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Eventim kann dieses noch an die nächsthöhere Instanz – den Bundesgerichtshof – weiterziehen.
Wie sieht es bei Ticketcorner und Co. aus?
Aus Sicht der Schweiz ist das insofern interessant, als dass der Schweizer Tickethändler Ticketcorner sich zu 50 Prozent im Besitz der CTS Eventim AG befindet (die anderen 50 Prozent gehören dem Ringier Verlag). Dort erscheint das Pop-up ebenso – und mehr noch: Die Ticketversicherung für 5.90 Franken ist automatisch aktiviert. Nur wer das Häkchen aktiv entfernt, verzichtet auf die Versicherung und muss die Gebühr nicht zahlen. Ob sich durch den Gerichtsentscheid in Deutschland auch in der Schweiz etwas verändert, wird sich noch herausstellen.

Quelle: Florian Bodoky
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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.