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Verschlüsseltes Apple-Backup in Grossbritannien abgeschafft – das könnte Folgen haben

Apple hebt die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in Grossbritannien auf. Dies auf Drängen der britischen Regierung. Ab sofort können dort Daten durch Apple entschlüsselt und an die dortigen Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden.

Briten dürfen ihre iCloud-Backups nicht mehr verschlüsseln. Apple bietet die Verschlüsselungsfunktion auf Drängen der britischen Regierung nicht mehr an. Neukunden und -kundinnen sind bereits jetzt davon betroffen, bestehende User werden aufgefordert, diese zu deaktivieren. Ansonsten werden sie die iCloud «bald» nicht mehr nutzen können. Somit können Unbefugte – aber auch etwa die Regierung oder Apple selbst – theoretisch auf diese Daten zugreifen. Am Anfang dieses Vorgehens stand eine eigentlich geheime Forderung der britischen Regierung. Anfang diesen Jahres forderte diese eine Hintertür in Apples ADP-Verschlüsselung (Advanced Data Protection). Diese solle britischen Sicherheitsbehörden Zugang zu den iCloud-Daten aller Nutzer und Nutzerinnen ermöglichen – und zwar von weltweit, unabhängig von Ort und Nationalität. Diese Forderung fusst auf dem britischen Investigatory Powers Act von 2016, auch «Snoopers Charter» genannt. So sollen die Strafverfolgungsbehörden einfacheren Zugriff auf potenziell relevante Daten erhalten.

Apple entscheidet sich für das «geringere Übel»

In Grossbritannien gibt es keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mehr bei der iCloud.
In Grossbritannien gibt es keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mehr bei der iCloud.
Quelle: BBC

Apple lehnte dieses Ansinnen ab. Da die Unternehmen aber an nationale Gesetzgebungen gebunden sind – und deren Umsetzung höchstens durch Einsprachen rauszögern können – wählte Apple «das geringere Übel». Statt der geforderten Backdoor und dem pauschalen Zugriff für die Briten gab Apple am 21. Februar die End-to-End-Encryption in diesem Land auf. Apple betonte im gleichen Atemzug wiederholt die Bedeutung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Schutz der Nutzerdaten. Das Unternehmen unterstreicht zudem, dass es niemals eine Hintertür oder einen Generalschlüssel für seine Produkte oder Dienste erstellen werde.

Was ist nun weniger geschützt?

Die Aufhebung betrifft nicht alle Daten, die britische Nutzer und Nutzerinnen bei Apple speichern. Besonders sensible Daten wie Passwörter, Apple-Pay- oder Gesundheitsdaten sind davon ausgenommen. ADP-freie Backups gibt es allerdings etwa von iPhone- und iPad-Images, Dokumenten, Fotos und Videos, Notizen, Erinnerungen, Safari-Daten, Sprachmemos oder Nutzungsdaten von Maps. Diese Daten können nun von Apple entschlüsselt und auf Anfrage an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden. Die Britische Regierung begründet diese Notwendigkeit mit Schutz vor Terrorismus und dem Kampf gegen pädosexuelle Verbrechen.

Sind auch andere Länder betroffen?

Diese Entscheidung stösst vielerorts auf starke Reaktionen. Datenschutzexperten und Bürgerrechtsorganisationen warnen vor Missbrauch – etwa durch fremde Regierungen oder Cyberkriminelle. Zudem könnte dieser Präzedenzfall in anderen Ländern auf fruchtbaren Boden stossen.

Das ist sogar sehr wahrscheinlich. So gibt es die Sondergruppe «Going Dark», die im Auftrag verschiedener europäischer Polizeibehörden nach Möglichkeiten sucht, solche Verschlüsselungen zu umgehen – und dies auch gesetzlich legitimieren zu können. Zwar ist die Umsetzung bisher noch an der Sperrminorität gescheitert, unter dem ungarischen Vorsitz werden die Befürworter innerhalb der EU jedoch weiter an diesem Vorhaben festhalten. Und auch in der Schweiz gibt es mit dem Nachrichtendienstgesetz eine gesetzliche Basis unter welcher eine Zusammenarbeit mit Apple in Einzelfällen möglich wäre. Ein pauschaler Zugriff seitens Nachrichtendienst oder Strafverfolgungsbehörden ist allerdings verboten.

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