Vertriebsverbot für Motorola-Smartphones und einige Lenovo-Notebooks in Deutschland
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Vertriebsverbot für Motorola-Smartphones und einige Lenovo-Notebooks in Deutschland

Jan Johannsen
13.5.2024

Ein Streit um Zahlungen für die Nutzung von Mobilfunkpatenten hat in Deutschland zu einem Verkaufsverbot für Smartphones von Motorola und Lenovo-Notebooks mit Mobilfunkmodems geführt. Bereits an den Handel ausgelieferte Produkte dürfen aber noch verkauft werden.

Der amerikanische Patentinhaber InterDigital hat vor dem Münchner Landgericht ein Vertriebsverbot gegen Lenovo und die Mobilfunktochter Motorola Mobility erwirkt, wie die Wirtschaftswoche berichtet. Nach Auffassung des Gerichts verstößt der Techkonzern gegen Patente des Klägers für den Internetzugriff über Mobilfunknetze. Eine Berufung ist noch möglich, aber nachdem InterDigital am 8. Mai 2024 eine Kaution von vier Millionen Euro hinterlegt hat, ist es Lenovo verboten «patentverletzende Gegenstände in Deutschland anzubieten [...] oder einzuführen».

Längerer Streit um Patentgebühren noch nicht zu Ende

Das Vertriebsverbot gilt für alle Geräte, in denen sich ein sogenanntes WWAN-Modul befindet. Dieses ermöglicht den mobilen Internetzugriff über Mobilfunknetze. Motorola hat derzeit alle Smartphones von seiner deutschen Webseite entfernt. Lenovo kann seinerseits nur noch Notebooks anbieten, die keinen mobilen Internetzugang haben. Damit sei nach eigenen Angaben aber die überwiegende Mehrheit des Laptop-Sortiments ohne Einschränkungen verfügbar. Händler dürfen bestehende Lagerbestände noch verkaufen. Lenovo darf sie derzeit aber nicht mit Nachschub versorgen.

InterDigital hofft nun auf eine Kursänderung bei Lenovo und erwartet eine faire Lizenzvereinbarung. Lenovo wiederum ist der Meinung, dass InterDigital seine Technologie nicht zu «fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen» lizenzieren will und geht zuversichtlich in die Berufung.

Notebooks mit Mobilfunkmodem darf Lenovo in Deutschland derzeit nicht mehr vertreiben. Die Modelle ohne jedoch schon.
Notebooks mit Mobilfunkmodem darf Lenovo in Deutschland derzeit nicht mehr vertreiben. Die Modelle ohne jedoch schon.
Quelle: Jan Johannsen

Hintergrund ist ein schon länger schwelender Konflikt zwischen Lenovo und InterDigital. Im Juni 2023 entschied der Oberste Gerichtshof in Großbritannien aber zugunsten von Lenovo. Der damaligen Entscheidung zufolge, solle «der globale Mobilfunk-Lizenzsatz von InterDigital 0,175 US-Dollar pro Einheit betragen». Wie die Wirtschaftswoche unter Berufung auf Branchenquellen berichtet, soll das US-Unternehmen in der Zwischenzeit seine Forderung deutlich erhöht haben.

In der Vergangenheit waren solche Verkaufsverbote meistens zeitlich begrenzt, da sich die Parteien im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung doch noch einigten – und das oft sogar auf weltweite Lizenzgebühren. Damit hatten die formell nur für Deutschland gültigen Gerichtsentscheidungen – die bei Patentstreitigkeiten für ihre Klägerfreundlichkeit bekannt sind – dann auch Auswirkungen jenseits der Landesgrenzen.

Titelbild: Jan Johannsen

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Als Grundschüler saß ich noch mit vielen Mitschülern bei einem Freund im Wohnzimmer, um auf der Super NES zu spielen. Inzwischen bekomme ich die neueste Technik direkt in die Hände und teste sie für euch. In den letzten Jahren bei Curved, Computer Bild und Netzwelt, nun bei Digitec und Galaxus. 


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