Shutterstock
News & Trends

WhatsApp: Das ändert sich mit den neuen AGB

WhatsApp ändert seine allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese musst du wohl oder übel akzeptieren, wenn du die App weiterbenutzen willst. Es gibt vier wesentliche Änderungen – die auch für die Schweiz gelten.

WhatsApp ändert zum 11. April 2024 seine allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon sind vor allem europäische User betroffen – auch jene in der Schweiz. Anders als in anderen Fällen wird hier nicht zwischen EU- und Non-EU-Ländern unterschieden. Das liegt daran, dass «WhatsApp Ireland Limited», die europäische Niederlassung des Messengers, für den Service aller europäischen Länder zuständig ist.

Interoperabilität – ein Papiertiger?

Gemäss dem europäischen Digital Markets Act ist WhatsApp zur Interoperabilität verpflichtet. Das bedeutet, du sollst von WhatsApp aus auch User mit anderen Messenger-Apps erreichen können – und umgekehrt. Dies, weil WhatsApp ein Kerndienst von Meta ist. Die EU möchte damit eine zu grosse Marktmacht und einen möglichen Missbrauch verhindern.

  • Hintergrund

    Digital Markets Act (DMA): Was ist das eigentlich?

    von Florian Bodoky

Allerdings gibt es bisher noch keine Firma, die daran interessiert ist, mit WhatsApp interoperabel zu sein. So haben Signal und Threema bereits Datenschutzbedenken geäussert. Ob, wann und wie diese Funktion also zum Einsatz kommt, ist noch unklar.

Mindestalter 13 – WhatsApp passt sich der Realität an

Bis anhin galt: WhatsApp darf erst ab 16 Jahren verwendet werden. Wer Kinder oder Verwandte im Teenageralter hat, wird hier schmunzeln müssen. Denn WhatsApp hat bereits bei deutlich jüngeren Kindern Einzug gehalten – beispielsweise in Klassenchats. Schliesslich gibt es kaum Instrumente, um das genauer zu kontrollieren. WhatsApp hat nun entschieden, dass die App bereits ab 13 Jahren verwendet werden darf. Minderjährige sollten aber vorher mit ihren Eltern darüber sprechen, liess das Unternehmen verlauten. Ab wann Kinder ein Smartphone haben sollten, kannst du hier nachlesenhier gibt es zudem Tipps, welche Vorkehrungen getroffen werden können.

Transparente Richtlinien: WhatsApp sagt deutlich(er), was du posten darfst

WhatsApp bessert nach, was die Richtlinien zu verbotenen Inhalten betrifft. Spam, Phishingversuche aber auch illegale Inhalte jeglicher Art sind verboten. Insbesondere in der Funktion «Kanäle», wo User oder Unternehmen einseitig mit Followern kommunizieren können, wurden bis anhin viele zweifelhafte Inhalte verbreitet. Anders als etwa Telegram, will WhatsApp mit Kontroll-Algorithmen aber auch Adminteams dagegen vorgehen.

Datenschutz: Die Schweiz bleibt (noch) aussen vor

Zwischen der Europäischen Union und den USA gibt es seit Juli 2023 das sogenannte Data Privacy Framework (DPF). Das Datenschutzabkommen verpflichtet US-Amerikanische Firmen, die «DPF-Approved» sein möchten, eine Reihe von Bestimmungen einzuhalten. Beispielsweise dürfen Personendaten nicht mehr ohne weiteres an Dritte weitergegeben werden – etwa zu Werbezwecken. Selbst die Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden und ähnliches sind nur noch unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

WhatsApp spurt mit den neuen Datenschutzbestimmungen schon mal vor – damit sie DPF-Konform werden. Leider sind die Gespräche zwischen der Schweiz und den USA noch nicht abgeschlossen, sodass diese neuen, verbesserten Bestimmungen für Schweizer Userinnen und User noch nicht gelten.

Im Gegensatz zu früheren AGB-Updates musst du nirgends explizit zustimmen. Wenn du WhatsApp einfach weiter benutzt, wird dies als stillschweigendes Einverständnis gewertet.

Titelbild: Shutterstock

174 Personen gefällt dieser Artikel


User Avatar
User Avatar

Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.

74 Kommentare

Avatar
later