EU beschliesst: Meta darf kein Geld für Datenschutz verlangen – was heisst das?
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EU beschliesst: Meta darf kein Geld für Datenschutz verlangen – was heisst das?

«Zahlen oder Schweigen» verstösst gegen den Digital Markets Act. Zu dieser vorläufigen Erkenntnis ist die EU gekommen. Das bedeutet: Meta darf in Europa nicht mehr einfach so personenbezogene Daten sammeln. Was heisst das nun?

Am Montag hat die Europäische Kommission über eine neue Erkenntnis informiert. Dieser zufolge verstösst die Firma Meta gegen den Digital Markets Act (DMA). Konkret: Auf ihren Plattformen Facebook und Instagram, aber auch über Dritte, sammelt Meta personenbezogene Daten ihrer Nutzer und Nutzerinnen. Diese Daten werden ausgewertet und an Werbepartner weitergegeben. Ziel: Wenn du durch Insta-Reels oder die Facebook-Timeline scrollst, soll dir Werbung für Produkte oder Dienste angezeigt werden, die dich interessieren könnten.

Geld oder Daten

Da Meta gemäss Kapitel II, Art. 3 des DMA ein sogenannter Gatekeeper ist, muss sich die Firma an gewisse Auflagen halten, was die Privatsphäre seiner Userinnen und User angelangt. Konkret: An den Artikel 5, Absatz 2 des DMA. Dieser besagt, dass Gatekeeper die Zustimmung ihrer Nutzer einholen müssen, um ihre personenbezogenen Daten für Werbezwecke sammeln zu dürfen. User, die dies ablehnen, müssen aber dennoch Zugang zum Service erhalten – ohne Qualitätseinbusse.

  • Hintergrund

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Bereits früher wurde Meta deswegen auf die Finger geklopft. Als Reaktion führte Meta eine kostenpflichtige «Opt-out»-Option ein. Diese besagt: Entweder bist du mit der Datensammelei einverstanden, oder du löst ein kostenpflichtiges Abonnement. Dafür bekommst du dann eine werbefreie Version der sozialen Plattformen.

Damit wird der besagte Artikel aber nicht genügend eingehalten, findet die EU-Kommission. Userinnen und User müssen diese Entscheidung kostenfrei treffen können.

Wie geht's nun weiter?

Meta verstösst damit gegen Datenschutzgesetze, wie die Kommission in Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden festgestellt hat. Die Firma hat nun die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und den Vorwürfen gegenüber Stellung zu beziehen. Dafür darf Meta die Untersuchungsakte der Kommission einsehen und prüfen. Die EU-Kommission wird einen allfälligen Widerspruch prüfen und spätestens am 25. März 2025 ihre definitive Entscheidung kundtun.

Unter «Werbepräferenzen» kannst du ein kostenpflichtiges Abo lösen. Das reicht der EU aber nicht.
Unter «Werbepräferenzen» kannst du ein kostenpflichtiges Abo lösen. Das reicht der EU aber nicht.
Quelle: Florian Bodoky

Sollte der aktuelle Befund bestehen bleiben, kann die Kommission Geldbussen bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes Metas aussprechen (dies entspräche 13.49 Milliarden US-Dollar). 20 Prozent wären es gar bei wiederholten Verstössen. Bei systematischer Nichteinhaltung könnte Meta sogar zum Verkauf gewisser Teilbereiche gezwungen werden.

Es stellt sich nun die Frage, wie Meta auf dieses vorübergehende Urteil reagiert. Erst kürzlich wurde das Unternehmen dazu verknurrt, seine Datensammelei für die Meta-AI in Europa einzustellen – woraufhin Meta sein AI-Angebot komplett aus Europa zurückzog, zumindest vorübergehend.

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Dass Meta seine Plattformen (Instagram, Facebook, aber auch WhatsApp) ebenfalls aus Europa zurückzieht, ist unwahrscheinlich – dennoch sind die Werbeeinnahmen ein wesentlicher Faktor in der Finanzierung der Kalifornier.

Titelbild: Shutterstock

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Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.


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