
YouTube: Verstösst die Adblocker-Erkennung gegen EU-Recht?
Europäische Datenschützer sind erzürnt wegen der Adblocker-Erkennung, die YouTube seit Kurzem einsetzt. Diese verstosse gegen das europäische Datenschutzrecht – und sei deshalb illegal in Europa. Nun muss die Datenschutz-Kommission aktiv werden.
Seit einigen Wochen hat YouTube seine Adblocker-Kontrollen verstärkt. Das Video-Portal und die Creator finanzieren sich unter anderem durch Werbung. Deswegen möchte YouTube, dass du keine Adblocker mehr nutzt. Stattdessen sollst du dir die Inhalte entweder mitsamt der Werbung ansehen – oder ein kostenpflichtiges Premium-Abo zulegen. Deswegen setzt YouTube Programme ein, die erkennen, ob du einen solchen Adblocker einsetzt.
Nun droht YouTube allerdings ungemach: Gemäss dem deutschen Datenschutz-Aktivist Alexander Hanff sei die Technologie hinter YouTubes Adblock-Erkennung illegal. Sie verstosse gegen die ePrivacy-Richtlinien der EU. Diese besagt, dass Online-Dienste die Zustimmung der Nutzer und Nutzerinnen einholen müssen, wenn sie auf Informationen auf dem jeweiligen Endgerät zugreifen wollen – etwa via eines auf JavaScript basierenden Erkennungsskripts. Dies müsse zum Beispiel, wie etwa bei Web-Cookies, per Zustimmungsbutton auf einem Banner erfolgen. Davon ausgenommen sind nur Dienste, die ohne diese Informationen nicht funktionieren. Dies trifft auf YouTube nachweislich nicht zu.
Hanff hat bereits Beschwerde bei der Datenschutz-Kommission in Irland (DPC) eingelegt und verlangt, dass diese wegen eines möglichen Rechtsbruchs gegen YouTube vorgeht und die Plattform-Betreiber anweist, das Adblocker-Erkennungsverfahren zu stoppen.
Diesem Ansinnen schliesst sich auch Patrick Breyer an. Erist Mitglied des deutschen Ablegers der Piratenpartei und Abgeordneter der EU. Er begründet seine Vorbehalte gegenüber des Vorgehens von YouTube damit, dass sich Nutzer und Nutzerinnen mit Adblockern auch vor Tracking – also dem Aufzeichnen ihres Surfverhaltens – schützen würden.
Er wird nun aktiv: Im Rahmen seines Amtes fordert Breyer nun eine schriftliche Stellungnahme der zuständigen Kommission hinsichtlich der Rechtslage in dieser Sache. Die Kommission soll prüfen, ob ein solches Erkennungsverfahren seitens YouTube zwingend notwendig oder unzulässig ist.
Titelbild: Shutterstock138 Personen gefällt dieser Artikel


Seit ich herausgefunden habe, wie man bei der ISDN-Card beide Telefonkanäle für eine grössere Bandbreite aktivieren kann, bastle ich an digitalen Netzwerken herum. Seit ich sprechen kann, an analogen. Wahl-Winterthurer mit rotblauem Herzen.